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Wahlerklärung

1. April 2019
Auf die Wahlanordnung vom 7. Februar 2019 ist dem Gemeinderat Schleinikon, Herr Michael Flach, als gültige Kandidatur vorgeschlagen worden. Nach Ablauf der Nachfrist von 7 Tagen liegt nur dieser eine Wahlvorschlag vor. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung Schleinikon und § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind damit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.

 

Der Gemeinderat beschliesst:

  1. Als Mitglied des Gemeinderates Schleinikon wird für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022 als gewählt erklärt:

    Flach Michel, 1969, Informatiker, Chrüzacher 12, 8165 Schleinikon, SVP

  2.  

    Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Der Rekurs hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.

 

Gemeinderat Schleinikon

(wahlleitende Behörde)

 

Schleinikon, 1. April 2019

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