Neue Tarif- und Vollzugsverordnung
NEUE VERORDNUNG ÜBER DIE VERWALTUNGSGEBÜHREN
Der Gemeinderat Schleinikon hat mit Beschluss vom 18. Dezember 2018 eine neue Gebüh-renverordnung für die politische Gemeinde erlassen. Darin sind die Dienste der Gemeinde zu erhebenden Gebühren festgesetzt worden. Der Beschluss kann während der ordentli-chen Öffnungszeiten der Gemeinde in der Verwaltung eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung angerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, Postfach, 8157 Dielsdorf, Rekurs erhoben werden.
Schleinikon, 1. Februar 2019
GEMEINDERAT SCHLEINIKON
Zugehörige Objekte
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