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Ersatzwahl Mitglied Schulpflege, Wahlanordnung

1. Februar 2019

Für den aus der Schulpflege Schule Wehntal zurücktretenden Stefan Cachat ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2018 – 2022 zu wählen. Die Schule Wehntal hat den Gemeinderat Niederweningen als Wahlleitende Behörde bestimmt. In Anwendung der Gemeindeordnung der Schule Wehntal sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte sind bis spätestens 13. März 2019 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Niederweningen, Alte Stationsstrasse 19, 8166 Niederweningen einzureichen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Oberweningen, Schöfflisdorf, Schleinikon oder Niederweningen hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten mit Wohnsitz in einer der Wehntaler Gemeinden unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Der Gemeinderat Niederweningen erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für die stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl am Sonntag, 19. Mai 2019 durchgeführt.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinde Niederweningen, Alte Stationsstrasse 19, 8166 Niederweningen erhältlich oder können über die Gemeindehomepage www.niederweningen.ch heruntergeladen werden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Zugehörige Objekte

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Wahlanordnung_Publikation.pdf Download 0 Wahlanordnung_Publikation.pdf
Wahlvorschlag_Schulpflege_Formular_Frist_40_Tage.pdf Download 1 Wahlvorschlag_Schulpflege_Formular_Frist_40_Tage.pdf