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Elektronische Drittemeldungen Vermieter und Logisbetrieber

5. September 2014
Gemäss § 33a. Gemeindegesetz melden Vermieter und Logisgeber der Gemeinde den Ein- und Auszug von Mietern bzw. Logisnehmern.

Mit folgendem Link eDrittmeldung melden Sie die Ein- und Auszüge Ihrer Mieterinnen und Mieter der Politischen Gemeinde Schleinikon. Diese Meldung wird unserer Einwohnerkontrolle elektronisch übermittelt und direkt weiterverarbeitet.

Wenn Sie im Besitze einer SuisseID sind, so nutzen Sie bitte diese. Die zuverlässige Identifikation des Absenders der Meldung via SuisseID erleichtert die Verarbeitung der Meldungen durch die Einwohnerkontrolle. Sie können diesen Dienst aber selbstverständlich auch ohne SuisseID nutzen.