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2. Wahlgang: Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats der Politischen Gemeinde Schleinikon für den Rest der Amtsdauer 2020 - 2022, Anordnung

7. Oktober 2020

Da im ersten Wahlgang vom 27. September 2020 für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinde-rates keine der kandidierenden Personen das absolute Mehr erreichte, hat der Gemeinderat Schlei-nikon als wahlleitende Behörde den zweiten Wahlgang auf Sonntag, 29. November 2020 festge-setzt.

 

Die nachstehend aufgeführten Personen stellen sich weiterhin zur Wahl:

Burri, Terzio 1973 Unternehmer Hofwis 6

Wegmann, Sara 1994 Umweltingenieurin Stegacherstrasse 11

 

Es wird wiederum ein leerer Wahlzettel abgegeben. Zudem liegt dem Wahlzettel ein Beiblatt bei, welches allerdings nicht als Wahlzettel verwendet werden darf. Die Stimmabgabe wäre ansonsten ungültig. Weitere Bestimmungen finden Sie auf dem Beiblatt.

Im zweiten Wahlgang gilt als relative Mehr. Wer die höchste Anzahl an Stimmen enthält, gilt als gewählt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimm-rechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

GEMEINDERAT SCHLEINIKON

WAHLLEITENDE BEHÖRDE

Zugehörige Objekte

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